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Energiedach - Einspeisevergütung

Die Mindestvergütung des EEG für Dachanlagen bis 30 kWp (Kilowatt peak) beträgt seit dem 1. Januar 2004 genau 57,4 Eurocents pro Kilowattstunde (netto).

Das bedeutet: Der örtliche Energieversorger ist verpflichtet, den Solarstrom unverzüglich abzunehmen und zwanzig Jahre lang mit 57,4 Eurocents/kWh (netto) zu vergüten. Ab 2005, sinkt die Grundvergütung (siehe Tabelle) von 45,7 Eurocents um jährlich 5% für alle neu an das Netz gehende Anlagen, beträgt also in 2005 dann 55,1 Eurocents. Der gesetzliche Vergütungszeitraum umfasst 20 Kalenderjahre plus allen Erträgen aus den Monaten des 1. Betriebsjahres.

Durch die außerordentlich gute Einspeisevergütung amortisiert sich eine Photovoltaikanlage, je nach Größe, Lage und Ausrichtung nach ca. 11 bis 15 Jahren. Je nach Finanzierungsart und Photovoltaikanlage erreicht man eine maximale Rendite von bis zu 12 % pro Jahr (vor Steuern). *

Die Vergütungen werden 20 Jahre lang plus dem Betriebszeitraum des 1. Kalenderjahres ausgezahlt - mit dem im Jahr der Inbetriebnahme gültigen Einspeisetarif. Vorraussetzung: Die Anlage speist den Solarstrom ins Stromnetz ein.

 

Größe und Art der Solaranlage 2004 2006 2008 2010
Anlage auf Dach eines Gebäudes oder Lärmschutzwand        
Bis 30 kW 57,40 51,80 46,08 41,472
Ab 30,01 kW 54,60 49,28 44,50 40,05
Ab 100,01 kW 54,00 48,74 44,00 39,6

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